Offenlegung gem. $ 5 ECG:DER ORDENSSPEZIALISTInhaber: Mag. Christian FrechA-4421 Aschach a.d. Steyr, Saaßstraße 82Telefon und Fax: ++43 - 0 72 52 - 46 9 83Email: office@frech.co.atMitglied der Wirtschaftskammer ÖsterreichGerichtsstandort: A-4400 Steyr
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I.
Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und
Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen
unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen
abweichenden Vertragsbedingungen. Vergibt ein Kunde Aufträge oder Bestellungen
an uns, so gilt die als Anerkennung dieser Geschäftbedingungen.
II. Vertragsabschluß
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung.
Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den
Vertragsabschluß
III.
Preis
Alle von uns
genannten Preise sind,
soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive aller gesetzlichen Steuern und Abgaben zu
verstehen, denen der Anbieter unterliegt. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher
Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich
andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung
notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten,
Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu
erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Reparaturaufträgen werden die von uns als
notwendig und zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des
angefallenen Aufwandes verrechnet. Wir sind auch berechtigt, im Zuge von
Reparaturen Mehrleistungen zu erbringen und zu verrechnen, deren Notwendigkeit
und Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Reparaturauftrages zu Tage
getreten sind. Hiezu bedarf es keiner besonderen Mitteilung oder Vereinbarung
mit dem Kunden.
IV.
Zahlungsbedingungen,
Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger
Vereinbarung sind unsere Forderungen innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
jeglichen Abzug zu bezahlen. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt
des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt Verzugszinsen in
Höhe 10% p.a. zu verrechnen.V.
Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.)
oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder
Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur
Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des
Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des
Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu
begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs-
und Lieferungsverpflichtungen entbunden
und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder
Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern
oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt
der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er
seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu
bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der
Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe
von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen
Schaden zu
bezahlen.
VI.
Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des
Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich
im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten
Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze
der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das
Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter
Mahnung einen Betrag von € 5,- sowie für die Evidenzhaltung des
Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,- zu
bezahlen.
VII.
Lieferung, Transport,
Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten
keine Kosten für Verpackung und Zustellung. Verpackung, Versand und allfällige
Versicherungskosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Bestellers und sind im
Warenpreis nicht inbegriffen. Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich als
(Nachnahme)Paket oder (eingeschriebene) Briefsendung. Hat der Kunde die Ware
nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser
Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir
eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem
Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem
dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, auf
Vertragserfüllung zu bestehen.
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der
Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind,
nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten,
Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um
bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der
Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
X. Geringfügige
Leistungsänderungen
Geringfügige oder sonstige
für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw.
Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die
Sache bedingte Abweichungen (z.B. Farbabweichungen bei Stoffen oder Farbeinlagen
wie z.B. Email oder Plastomail, etc.).
XI.
Gewährleistung, Untersuchungs- und
Rügepflicht
Wir können uns bei einer
Gattungsschuld von den Ansprüchen des Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder
auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist
die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauschen; sofern es sich nicht
um eine Gattungsschuld handelt, können wir uns überdies von der Pflicht zur
Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass wir in
angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine
Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen.
XII.
Schadenersatz
Wir
haften für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes
nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können. Die
Haftung besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen, wie der Ersatz von Folgeschäden,
reinen Vermögensschäden, Drittschäden, nicht erzielten Ersparnissen,
Zinsverlusten oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden. Bitter
haftet innerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur für
Personenschäden, weiters für Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet. Nicht
gehaftet wird für Sachschäden, die ein Unternehmen erleidet. Die Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen, wenn der Fehler auf eine
Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung zurückzuführen ist, der das Produkt
zu entsprechen hat oder wenn die Eigenschaft des Produktes nach dem Stand der
Wissenschaft und Technik zu dem Zeitpunkt, zu dem es von uns in Verkehr gebracht
wurde, nicht als Fehler erkannt werden konnte oder wenn wir nur einen Grundstoff
oder ein Teilprodukt hergestellt haben und der Fehler durch die Konstruktion des
Produktes, in welches der Grundstoff oder das Teilprodukt eingearbeitet worden
ist, oder durch Anleitung des Herstellers dieses Produktes verursacht worden
ist.
XIII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler
in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden
ist.
XIV. Eigentumsvorbehalt und dessen
Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter
Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein
Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme
sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu
verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch
Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns
unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde darf bis zur vollständigen
Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht
verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder
verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere
für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XV.
Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter
Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber
Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren
entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab.
Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig
von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern,
Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde
mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden
Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne.
Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG
bereits jetzt an uns abgetreten.Forderungen gegen
uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
XVI. Rechtswahl,
Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht.
Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die
Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische,
inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller Streitigkeiten aus
Verträgen, die wir mit Kunden abschließen, ist, einschließlich von
Streitigkeiten über das Bestehen und Nichtbestehen solcher Verträge das sachlich
zuständige Gericht mit Sitz in A-4400 Steyr zuständig.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen
ganz oder teilweise ungültig sein, so bleiben alle übrigen Bestellungen
wirksam.
XVIII. Datenschutz, Adressenänderung und
Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag
mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns
automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet
werden. Der Kunde ist
verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben,
solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig
vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen
auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse
gesendet werden.Von uns erstellte Unterlagen bleiben
ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser
geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten
Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.